Dienstag, 31. Oktober 2017

Kunststiftung Sachsen-Anhalt - Ausschreibung Projektförderungen 2018

Die Stiftung unterstützt künstlerische Vorhaben der bildenden, angewandten und darstellenden Kunst, der künstlerischen Fotografie, der Literatur, der Musik, des Films, des Designs, der Architektur und der Medienkunst sowie interdisziplinäre Projekte. Förderanträge können von einzelnen Personen, Institutionen und Vereinen eingereicht werden. Gefragt sind Originalität, Qualität und Realisierbarkeit des Projekts.
Gewährt werden im Rahmen der Projektförderung:
  • Unterstützungen für künstlerische Einzelprojekte als Gesamtvorhaben
  • Projektbausteine wie Konzeptentwicklung oder unterstützende Marketingmaßnahmen
  • Publikationen (keine wissenschaftlichen Arbeiten)
  • Kunstankäufe u.a.
Gefördert werden Projekte, die in Sachsen-Anhalt initiiert werden und innerhalb des Bundeslandes sowie überregional oder international wirksam sind. Die Förderung erfolgt in der Regel durch eine Teilfinanzierung des Projekts. Die Kunststiftung kann eine Förderzusage bis zu 50 Prozent der Gesamtkosten übernehmen. Vor einer Teilfinanzierung muss die Gesamtfinanzierung gesichert sein. Die Zusage der Kunststiftung dient auch als Empfehlung für weitere Akquisen. Da kleinere Projekte oft keine zusätzliche Finanzierung erreichen, können diese bei einem Finanzumfang von bis zu 5.000 Euro zu 100 Prozent gefördert werden. Filmproduktionen werden von der Kunststiftung ebenfalls mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss gefördert, so dass eine Aufnahme von Rückstellungen in den Finanzierungsplan nicht möglich ist.
Für Ankaufsvorhaben der zeitgenössischen Kunst können öffentlichen Institutionen Zuschüsse gewährt werden, sofern der Eigenanteil mindestens 1/3 der Gesamtsumme beträgt und sich noch eine weitere Institution oder Person an der Finanzierung beteiligt.
Publikationen unterstützt die Stiftung im Rahmen der Projektförderung mit einer Festbetragsfinanzierung. So werden Druck- und Herstellungskostenzuschüsse in der Bildenden und Angewandten Kunst in der Regel für Künstlerkataloge lebender Künstler mit einem Betrag von bis zu 5.000 Euro gefördert. Literarische Werke (keine Erstlingswerke) werden mit bis zu 2.000 Euro unterstützt. Im Bereich Musik kann eine Festbetragsförderung für Booklets und für Kopierkosten von CD’s in Höhe von 700 Euro betragt werden. Des Weiteren werden im Rahmen von Publikationsförderungen auch die Gestaltung von Websites mit einem Festbetrag von 2.000 Euro bezuschusst.

Ende der Bewerbungsfrist ist der 22. November 2017.


Weitere Informationen:
http://www.kunststiftung-sachsen-anhalt.de/web/foerdermoeglichkeiten/projektfoerderungen/projektfoerderungen.html

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