Dienstag, 31. Oktober 2017

Kulturförderung 2018 - Neuregelungen zur Kulturförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Kulturschaffende, Träger und Einrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern sollen die Kulturfördermittel des Landes künftig unter erleichterten Bedingungen erhalten. Das Land hat die entsprechende Richtlinie jetzt veröffentlicht. Die Regeln sind online auf der Internetseite des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur einsehbar. Die Vereinfachungen gelten bereits für die Förderanträge für das Jahr 2018.
Die größten Vereinfachungen wird es bei Kulturprojekten mit einer Landesförderung in Höhe von bis zu 30.000 Euro geben. Sie soll als Festbetragsfinanzierung erfolgen. Soweit der Finanzierungsplan schlüssig und rechnerisch richtig ist, müssen bei der Beantragung von bis zu 30.000 Euro Landesmitteln keine begründenden Unterlagen zu den Einnahmen und Ausgaben mehr eingereicht werden. Der Finanzierungsplan muss also auch erst bei einer Antragssumme von mehr als 30.000 Euro durch die Kommune oder den Landkreis bestätigt werden, sofern diese sich an der Finanzierung des Projektes beteiligen.
Unabhängig vom Antragsvolumen entfällt für alle Antragstellerinnen und Antragssteller grundsätzlich die Vorlage der Stellungnahme der Kulturverwaltung. Erleichterungen gibt es zudem bei weiteren Regelungen, z. B. hinsichtlich des vorzeitigen Maßnahmebeginns, der Mitteilungspflichten und der Inventarisierungspflicht. Für öffentliche Bibliotheken gibt es Sonderregeln zur Medienbeschaffung.

Weitere Informationen:
https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/bm/Presse/Aktuelle-Pressemitteilungen/?id=132681&processor=processor.sa.pressemitteilung

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