Dienstag, 24. Oktober 2017

Bessere Arbeitsbedingungen für KünstlerInnen am Theater

Für KünstlerInnen an deutschen Theatern gelten ab 1. April 2018 verbesserte Arbeitsbedingungen: Unter anderem wird der Schutz für schwangere Künstlerinnen deutlich gestärkt und die Mindestgage auf 2.000 Euro erhöht. Darauf einigten sich die Künstlergewerkschaften Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger (GDBA) und Vereinigung deutscher Opernchöre und Bühnentänzer e. V. (VdO) mit dem Deutschen Bühnenverein als Arbeitgeberverband. Der Bühnenverein und die Künstlergewerkschaften verfolgen mit dieser Einigung das gemeinsame Ziel, die Arbeitsbedingungen an Theatern zu modernisieren und zu verbessern. „Ohne KünstlerInnen funktioniert kein Theater. Daher müssen wir gemeinsam mit Bundesländern und Kommunen, die die Theater finanzieren, für gute Arbeitsbedingungen sorgen", äußerten sich die Verhandlungspartner nach den Tarifverhandlungen. Die hier aufgeführten tariflichen Neuregelungen gelten nicht für Privattheater. 
Die neue Mindestgage nach dem Tarifvertrag NV Bühne gilt für Solo-KünstlerInnen und künstlerische BühnentechnikerInnen an Stadt- und Staatstheatern und Landesbühnen. Sie bedeutet eine Anhebung um gut 8 Prozent. Es ist die zweite Anhebung nach der bereits erfolgten Erhöhung der Mindestgage im Januar 2017. Auch eine Mindestgage für Gastverträge ist ab Oktober 2017 eingeführt worden.
BühnenkünstlerInnen an Theatern werden befristet beschäftigt. Diese befristeten Verträge müssen durch sogenannte Nichtverlängerungsmitteilungen beendet werden; ansonsten verlängert sich der Vertrag automatisch um eine Spielzeit. Bei anderen befristeten Verträgen hat eine Schwangerschaft keine Auswirkung auf die Länge des Vertrages, das Arbeitsverhältnis läuft ohne Kündigung einfach aus. Mit diesen drei Bausteinen ist den Sozialpartnern ein großer Schritt nach vorne gelungen.

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