Montag, 13. März 2017

VG Bild+Kunst - Verkürzte Meldefristen 2017

Das Jahr 2017 stellt ein Übergangsjahr dar. Hier gilt folgendes:
Meldungen auf Papier für das Nutzungsjahr 2016 können vorgenommen werden bis zum
30. Juni 2017.
Wegen der Verkürzung der Meldefristen akzeptiert die Bild-Kunst einmalig für das Nutzungsjahr 2016 Onlinemeldungen bis zum
31. Juli 2017.
Bei Papiermeldungen ist maßgeblich der Posteingang in der Geschäftsstelle, der Poststempel ist nicht fristwahrend.
Bitte beachten Sie auch:
Der ehemalige Verteilungsplan 7 – Meldungen von Webseiten – ist rückwirkend für 2016 außer Kraft gesetzt worden. Ein neuer Verteilungsplan für Privatkopien aus digitalen Quellen (Bild/ Kunst) wird derzeit erarbeitet.

Sie können deshalb momentan keine Website-Nutzungen melden!

Sobald ein neuer Verteilungsplan und die entsprechenden Meldeverfahren in Kraft gesetzt sind, erhalten Sie die Gelegenheit, auch das Nutzungsjahr 2016 nach diesen neuen Regelungen zu melden.

Weitere Informationen:

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